Tierarztpraxis Nina Rech
Praxis für Pferde



Pferdezahnbehandlung



Die Pferdezahnbehandlung stellt einen besonderen Praxistätigkeitsschwerpunkt dar.


Eine professionelle Pferdezahnbehandlung erfordert eine über die normale Pferdepraxis

hinausgehende Ausstattung und fachspezifische Weiterbildung in der Zahnheilkunde.


In den letzten Jahren hat sich auf dem Sektor der Pferdezahnheilkunde sehr viel bewegt:

Fortbildungsangebote und Ausstattung werden regelmäßig erweitert und verbessert.

Diese Möglichkeiten versuche ich optimal für den Praxisalltag auszuschöpfen.

Auch in der Reiterfachpresse wird die Notwendigkeit von regelmäßigen

Pferdezahnkontrollen immer wieder erwähnt, leider sind die Befunde für den einfachen

Pferdemenschen nicht so einfach festzustellen, wie beispielsweise die Dringlichkeit eines

Hufschmiedtermins.


Die Erfahrung zeigt deutlich: Folgen und Häufigkeit von Zahnerkrankungen werden

vielfach unterschätzt!

> scharfe Zahnpsitzen und Haken

> Probeme beim Zahnwechsel

> Zahndefekte und Entzündungen der Maulhöhle


führen zu Beeinträchtigungen bei der Futteraufnahme und der Futterverwertung.


Probleme beim Reiten und mangelnde Leistungsbereitschaft der Pferde können ursächlich

mit Zahnproblemen zusammenhängen.


Eine Zahnbehandlung beinhaltet je nach Bedarf:


- genaue Voruntersuchung

- Kontrolle des Pferdegebisses

- Entfernen scharfer Zahnspitzen und Haken

- Begradigung von Wellen- oder Treppengebissen

- Herstellung eines normalen Kieferschlusses für effektive Kautätigkeit

- Entfernung von Wolfszähnen

- Entfernung von losen oder defekten Zähnen

- Entfernung von Milchzahnkappen

- Kürzen/ Korrigieren der Schneidezähne

- Zahnsteinentfernung



Sinnvoll sind Behandlungszeiträume bzw. Kontrollen

- 2x jährlich bei Jungpferden- erste Probleme können bereits beim Durchbrechen bleibender Zähne und beim Wechsel der Milchzähne auftreten, sowie bei anderweitig

zahnauffälligen Pferden

- 1x jährlich bei ansonsten zahnunauffälligen Pferden, bei denen der Zahnwechsel

abgeschlossen ist ( in der Regel älter als 5 Jahre ); eventuell entstehende Fehlab-

nutzungen können so früh genug erkannt werden